Georg Bühler Nachfolger Briefmarken-Auktionen GmbH

   Berlins ältestes Briefmarken-Auktionshaus, gegründet 1949


Versteigerungsbedingungen


1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Der Versteigerer behält sich vor, Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerung wird in fremdem Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro durchgeführt.

2. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22% des Zuschlagspreises zuzüglich einer Losgebühr von Euro 2.- und der gesetzlichen MwSt. (z.Zt. 19%) auf die Nebenkosten. Versandkosten werden dem Käufer gesondert berechnet. Hierin sind Porto, Verpackung und Versicherung enthalten. Zuschläge die durch Gebote von dritter Seite entstehen, werden an den dadurch verursachten Kosten beteiligt (z.Zt. 3% des Zuschlagspreises). Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei Geboten gleicher Höhe entscheidet das Los. In unklaren Fällen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals zum Ausruf zu bringen. Die unverbindlichen Mindeststeigerungen betragen:



bis 50€ 2€
von 50€ bis 100€ 5€
von 100€ bis 500€ 10€
von 500€ bis 1000€ 20€
von 1000€ bis 1500€ 50€
von 1500€ bis 5000€ 100€


über 5000€ 500€

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen der Auktionslose erfolgen sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits signiert oder attestierte Lose werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgebend anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit der Abgabe des Gebotes anzuzeigen. Wünsche auf Prüfungen ungeprüfter Marken müssen dem Versteigerer mit der Abgabe des Gebotes mitgeteilt werden. Bezeichungen wie "Pracht", "Kabinett", "Luxus" etc. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers und in keinem Fall eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. 

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Der Versandt der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.

5. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.

6. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen und wird die Zahlung nicht sofort oder spätestens 14 Tage nach Zustellung der Rechung geleistet oder wird die Annahme verweigert, so verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Lose können ohne weitere Benachrichtigung auf seine Kosten freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der säumige Käufer für einen Mindesterlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung, einschließlich der Gebühren des Versteigerers. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerungen 1% Verzugszinsen pro angefangenen Monat zu berechnen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.

7. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 10 Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen. Lose und Marken müssen unverändert, d.h. in dem Zustand bei der Übergabe oder Zustellung sein, ansonsten ist die Reklamation ausgeschlossen. Als Veränderungen gelten insbesondere: Ablösen, Behandlung mit Wasser, Chemikalien etc.

8. Saalbieter, einschließlich Agenten und Kommissionäre, kaufen "wie besehen" und können nur versteckte Mängel reklamieren, nicht aber Schnitt, Zähnung, Stempel der Marken usw. Sammlungen und Sammellose sind grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.

9. Kosten für Reklamationen wie Porti, Prüfgebühren, etc. werden nicht erstattet. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer verjähren 12 Monate nach der Auktion.

11. Schriftlich und telefonisch eingehende Kaufaufträge werden gewissenhaft und interessewahrend nach den Steigerungssätzen (Ziffer 2), jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Gebote wie "bestens", "höchst", "auf alle Fälle" o.ä. begründen keinen unbedingten Anspruch auf den Zuschlag.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Berlin.

13. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der Versteigerung nicht abgesetzt wurden. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden generell keine Anwendung.

14. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

                                                          

 


 

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