Georg Bühler Nachfolger Briefmarken-Auktionen GmbH
   

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und erfolgt im fremdem Namen und auf fremde Rechnung gegen Barzahlung in Euro der Deutschen Bundesbank. Der Versteigerer nimmt den Auktionserlös entgegen.

2. Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen. Der Versteigerer behält sich vor, bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen.

3. Den Zuschlag erhalt der Meistbietende. Der Zuschlag wurde erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fallen kann der Versteigerer das Los nochmals zum Ausruf bringen. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los Der Auktionator ist berechtigt, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Die Mindeststeigerung beträgt: bis Euro 50,- Euro 2,-; von Euro 50,- bis 100,- Euro 5,-; von Euro 100,- bis 500,- Euro 10,-; von Euro 500,- bis 1000,- Euro 25; von Euro 1000,- bis 3000,- Euro 50,-; von Euro 3000,- bis 5000,- Euro 100,-.

4. Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 18% und Gebühr je Los Euro 2.- erhoben, zuzüglich Umsatzsteuer nur auf Aufgeld. Losgebühr und Versandplänen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Gefahr geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Bei Versand der ersteigerten Lose durch den Auktionator werden Porto, Verpackung und Versicherung als Versandauslagen berechnet.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Saalbieter haben die Kaufrechnung sofort zu bezahlen, bei schriftlichen Bietern wird die Auktionsrechnung mit Zuschlag fällig. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Absprache. Wer über Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offen legen; andernfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.
Bis zur vollständigen Zahlung - bei Zahlung durch Scheck bis zur Einlösung - bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers. Ein Anspruch auf Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Schriftliche Kaufgebote werden Interesse wahrend und jederzeit gewissenhaft ausgeführt, jedoch ohne Gewähr (entweder zum Schätzpreis oder eine Bietstufe über dem zweithöchsten vorliegenden Gebot). Für auftretende Irrtümer haftet der Versteigerer nicht. „ BESTENS"-Gebote führen wir bis zum 5fachen der im Katalog ausgedruckten Startpreise aus.

6. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat berechnet. Der Zinssatz kann hoher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Versteigerer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder nimmt er die ersteigerten Lose nicht ab, so ist der Versteigerer nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Falle ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer einen pauschalen Schadenersatz von 20% des Zuschlagpreises zu verlangen (Ersatz für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen), sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens durch den Versteigerer bleibt unberührt.

7. Die Versendung ersteigerter Lose erfolgt durch Auftrag und auf Rechnung des Käufers.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Wahre versandfertig der Post übergeben worden ist. Ist das Kaufgut versandbereit und verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Versteigerer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Sämtliche Lose können vor oder während der Versteigerung in den Geschäftsräumen des Versteigerers besichtigt werden. Mit Ausnahme von Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen kann jedes Los gegen Übernahme der Versandkosten zuzüglich der Versicherungsgebühren auch von dem Käufer zur Ansicht gefordert werden, bei unbekannten Kunden allerdings nur bei Nachweis von Referenzen. Postfrische Marken sind von Ansichtssendungen ausgeschlossen.
Bei Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer kleinerer Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Schnitt. Zahnung, Stempel, Zentrierung usw.) können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind. Als Veränderung gelten insbesondere auch Entfernen von Falzen, Falz- oder Papierresten, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art. Im übrigen müssen Reklamationen bei offen zutagetretenden Fehlern innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Zustellung der Lose bei dem Versteigerer eingegangen sein. Berechtigte Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn die Lose und Marken/ Briefe unverändert, d.h. im Originalzustand der Übergabe sind. Ferner gilt die genannte Reklamationsfrist als überschritten, wenn die Lose nicht fristgerecht abgenommen bzw. erst nach Mahnung bezahlt werden. Der Versteigerer kann zum Nachweis der Reklamation vom Käufer auf dessen Kosten die Einholung von Prüfattesten von zwei voneinander unabhängigen, anerkannten Spezialprüfern verlangen. Marken die eindeutig als Fälschung ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden.
Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

9. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

10. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden.

11. Erfüllungsort ist Schwarzenbek.
Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Rechtsbeziehung Versteigerer/Käufer ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheckforderungen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Schwarzenbek.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

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